Mängelmelder

für Klein Wesenberger:

Diese Seite dient zum Melden von Mängeln / Störungen in der Gemeinde Klein Wesenberg. 

Durch die Meldung über diese Seite oder direkt per Mail, mit Bild an [email protected]

wird ihre Meldung zügig an die richtige Instanz weitergeleitet. Bitte beachten Sie folgendes: 

MELDUNG VON FOLGENDEN THEMEN: 

Straßen, Wege und Beleuchtung

  • Schlaglöcher oder Risse im Asphalt von Gemeindestraßen.
  • Lose Gehwegplatten oder Stolperfallen auf Fußwegen.
  • Defekte Straßenlaternen (Einzellampen oder ganzer Straßenzug).
  • Beschädigte Verkehrsschilder 
  • Fehlender Winterdienst auf öffentlichen Flächen (wenn die Räumpflicht bei der Gemeinde liegt)

Öffentliche Sauberkeit

  • Wilde Müllkippen oder illegal abgestellter Sperrmüll, Fahrräder etc. 
  • Überfüllte öffentliche Mülleimer.
  • Verstopfte Gullys (Regeneinläufe), die bei Regen zu Pfützenbildung führen

Grünanlagen und Spielplätze

  • Beschädigte Spielgeräte (z. B. kaputte Schaukeln oder Splitter an Holzhäuschen).
  • Vandalismus oder Graffiti an öffentlichen Gebäuden, Bänken oder Denkmälern.
  • Bäume, z. B. herabhängende Äste nach einem Sturm oder Sichtbehinderungen durch wucherndes Gebüsch an Kreuzungen. Nur bei nicht eiligen oder Gefährlichen Situationen! 

KEINE MELDUNG AN DIE GEMEINDE BEI: 

  • Defekte auf dem Privatgrundstück: Verstopfungen in der Hausentwässerung oder Schäden an Leitungen, die sich hinter der Grundstücksgrenze befinden, liegen in der Verantwortung des Eigentümers. Hierfür muss ein privates Fachunternehmen beauftragt werden.
  • Hausinterne Störungen: Ausfälle von Internet, Mobilfunknetz, Telefon, Strom oder Gas innerhalb des Hauses sind direkt beim jeweiligen Versorgungsunternehmen (z. B. Stadtwerke, Telekommunikationsanbieter) zu melden.
  • Persönliche Angelegenheiten z.B: Privatrechtliche Nachbarschaftsstreits: Einfache Streitigkeiten über Zaunhöhen oder überhängende Äste sind meist zivilrechtlich zu klären, sofern sie keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen.
  • Lärmstörungen (bei Bedarf die Polizei einschalten)

Akute Gefahrenlagen:

Bei Bränden, Unfällen, Sturmschäden, medizinischen Notfällen oder unmittelbaren Bedrohungen ist der

Notruf (112 oder 110) zu kontaktieren.


Bild: KI erzeugt. 


Bitte geben Sie folgende Punkte bei der Meldung an: 

WO: 

  • Adresse: Straße und Hausnummer (oder die nächste Kreuzung). 
  • Details: „Gegenüber von Hausnummer 5“ oder „Am Kreisel“.

WAS: 

  • Beschreibung: Kurz und präzise. Statt „Die Lampe ist kaputt“ lieber „Die Laterne flackert ununterbrochen“ oder „Die Laterne leuchtet gar nicht“ z.B. Schlagloch, defekte Laterne, wilder Müll, kaputtes Spielgerät.

WANN: 

  • Wann ist der Fehler / Mangel aufgetreten? Besonders bei flüchtigen Dingen (z. B. illegal abgestellter Sperrmüll oder Lärm) ist das Datum und die Uhrzeit wichtig.

  • Für Rückfragen oder eine Statusmeldung gerne den Namen und eine E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer angeben. Dann können bei Bedarf weitere Rückfragen gestellt werden. Wir speichern die Daten lediglich im Rahmen der Anfrage und löschen diese danach wieder. 
  • Auch eine anonyme Meldungen ist möglich, Ihre Mailadresse wird dann entfernt. Bitte geben Sie dies dann explizit bei Ihrer Meldung mit an. 

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.